Jagdhunde – mit & ohne Brauchbarkeitsprüfung: Nein
Drohnen: bis 5 kg Fluggewicht behördlich/gesetzlich gestattet subsidiär
Abhandenkommen von gemieteten und geliehenen Sachen: 5.000 € – Selbstbehalt 150 €
Bejagen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen sowie von Kaninchen und Tauben in befriedeten Gebieten: Ja
Update-Garantie: Ja
Konditionendifferenzdeckung: Nein
Tiere
Jagdhunde – mit & ohne Brauchbarkeitsprüfung: Nein
Jagdhunde – Welpen: 30 Monate
Gewollte und ungewollte Deckakte: Ja
Haftung der Tierhüter (nicht gewerbsmäßig): Ja
Frettchen und Beizvögel: Ja
Fütterung, Pflege, Aufzucht von bedürftigem, kranken und verletztem Wild: Ja
Behördlich veranlasste Gefahrenabwehr: Ja
Rettung- und Bergungskosten für Jagdhunde: Nein
Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge
Arbeitsmaschinen und Kfz (nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig): Ja
Wasserfahrzeuge: Motorboote bis 7 kw / 10 PS, keine Segelboote
Drohnen: bis 5 kg Fluggewicht behördlich/gesetzlich gestattet subsidiär
Kfz Be- und Entladeschäden: 2.500 € – Selbstbehalt 150 €
Führen fremder Kfz („Mallorca-Klausel“): Ja
Kaskoschäden durch Zusammenstoß mit wildlebenden Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen: 25.000 € – Selbstbehalt 150 €
Auslandsdeckung
Versicherungsschutz weltweit: Ja
Vorübergehende Auslandsaufenthalte: 3 Jahre
Kautionsstellung: 100.000 € weltweit
Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfallversicherung: Ja
Eigenschäden bei fehlendem Verschulden des Schadenverursachers: 3 Mio. €
Zusätzliche Einschlüsse
Ehrenamtliche Tätigkeiten: Ja
Wiederladen – nicht gewerblich: Ja
Angehörige – Schadenersatzansprüche aus Personenschäden durch Schusswaffen: Ja
Angehörige – Schmerzensgeldansprüche bei Schussverletzungen: Ja
Unfälle mit der Waffe – Verzicht auf Haftungseinwand bei Personenschäden: Ja Personenschäden
Gefälligkeitshandlungen – Verzicht auf Haftungseinwand: 30000
Produkthaftpflicht Wild und Wildbret: Ja
Entnahme von Trichinen- und Becquerelproben und Bescheinigungen als kundige Person: Ja
Bejagen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen sowie von Kaninchen und Tauben in befriedeten Gebieten: Ja
Legen von Gift (behördlich genehmigt): Ja
Anbringen von Wildwarnreflektoren, Duftzäunen, Verkehrs- und Warnschildern: Ja
Mietsachschäden an Gebäuden: 300.00 €
Mietsachschäden an beweglichen Sachen: 10.000 € – Selbstbehalt 150 €
Mietsachschäden an Hundeanhängern: 2.000 € – Selbstbehalt 150 €
Abhandenkommen von gemieteten und geliehenen Sachen: 5.000 € – Selbstbehalt 150 €
Schlüsselverlust inkl. Folgeschäden: 2.000 € – Selbstbehalt 150 € inkl. Folgeschäden
Internetnutzung und elektronischer Datenaustausch: Nein
Maßnahmen zur Seuchenabwehr (z.B. afrikanische Schweinepest) / Ausbringen von Arzneimittel: Nein
Maßnahmen gegen invasive Arten (§§ 40 a, 40 e BNatSchG in Verbindung mit § 28 a BJagdG)): Nein
Nebenberufliche Tätigkeit als Wildschadenschätzer: Nein
Umwelt – Umweltschadengesetz: 1 Mio. €
Umwelt – Gewässerschäden durch Kleingebinde: 300 Liter/Gebinde max. 3.000 Liter
Garantie GDV-Mindeststandard: Ja
Einhaltung Arbeitskreis Beraterprozesse: Ja