BJV Jagdhundeunfallversicherung Gruppenvertrag

Information zur    BJV Gruppenvertrag Jagdhundeunfallversicherung 

Die Gothaer BJV Gruppen-Jagdhundeunfallversicherung ist eine speziell für Treib, – Drück, – und Gesellschaftsjagd zugeschnittene Versicherung und wurde gemeinsam mit Vertretern des Hundewesen des BJV, des Jagdservice Schertel und der Gothaerversicherung ausgearbeitet.

Der BJV Gruppenvertrag Jagdhundeunfallversicherung besteht schon seit 01.07.2014. Sehr vielen Hundeführern konnten wir mir dieser Versicherung helfen.

Bei der gemeinsamen Besprechung in der Entwicklungszeit stand stehts im Vordergrund: einfache Handhabung und umfassender Versicherungsschutz.

Vorteil

  • keine  Meldung der Jagd vor Jagdbeginn
  • Versicherungsschutz 365 Tage
  • Maisjagd ist mitversichert
  • Geltungsbereich: ganz Deutschland und an Bayern angrenzendes Ausland
  • Aujeszkysche Krankheit ist mitversichert

Das geht uns alle an – die Jagdhundeunfallversicherung

Nicht jeder Jagdscheininhaber kann einen Jagdhund halten und abführen. Aber jeder braucht zur Ausübungen einer waidgerechten und gesetzeskonformen Jagd früher oder später einen brauchbaren Hund. Deshalb sollten unsere Hundeführer ihr gesamtes Risiko nicht alleine tragen, sondern mit der Solidarität ihrer Jagdkameraden rechnen können, zum Beispiel im Rahmen einer Gruppenversicherung.

Die Gothaer Versicherung bietet deshalb jetzt für

die Kreisgruppen des Bayrischen Jagdverbandes eine Unfallversicherung zur Absicherung von Jagdhunden der Vereinsmitglieder auf Treib-, Drück-, und Gesellschaftsjagden.

Neu seit 01.07.2024:

  • Erhöhung der Versicherungsleistungen
  • Einheitlicher Versicherungsschutz für alle BJV-Mitglieder
  • Versicherungsschutz in ganz Deutschland

Versicherungsumfang:

Jagdhundeunfallversicherung für die Jagdhunde der Vereinsmitglieder bei Gesellschaftsjagden  (ab 5 Personen, z.B. Baujagd, Treibjagd, Drückjagd inkl. Maisjagd, usw.) in ganz Deutschland und an Bayern angrenzendem Ausland. Jagden der Bayrischen Staatsforsten gelten ausgeschlossen

Versicherungsleistung:

2.000 € Tod des geprüften Hundes

1.000 € Tod des ungeprüften Hundes

3.000 € Tod des Nachsuchenhundes

3.500 € Tierarztkosten (SB € 100,00)

Jagdversicherungen24

 

Einfache Schadenmeldung:

Schadenhotline: 0551 701 54267

 

Definition Gesellschaftsjagd

Art. 30 BayJG – Treibjagd, Gesellschaftsjagd

(1) Treibjagd ist die Jagd, an der neben Schützen mehr als vier Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen
(2) Gesellschaftsjagd ist die Jagd, an der mehr als vier Personen teilnehmen (-mind. 5 Personen)

Definition des geprüften/ungeprüften Jagdhundes und Nachsuchehundes zur Gruppenhundeunfallversicherung

geprüfter Jagdhund: 
Dieser Hund hat eine über die Anlageprüfung hinausgehende Prüfung: GP, HZP, VGP, Brauchbarkeitsprüfung der Jägerschaften.

ungeprüfter Jagdhund:
Dieser Hund hat keine Prüfung
(die Anlageprüfung gilt nicht als Prüfung).

Nachsuchehund:
Der geprüfte Hund, welcher vom Jagdleiter im Rahmen der Gesellschaftsjagd zur Nachsuche bestimmt und eingesetzt wird. 

Als Jagdhunde gelten alle reinrassigen Jagdhunde sowie Mischlinge, deren Elterntiere beide reinrassige Jagdhunde sind und alle Hunde die jagdlich verwendet werden, bzw. jagdlichen Einsatz stehen.

Gesetzliche Vorgaben

Art 29 BayJG – Sachliche Gebote und Verbote
(1) Auf Krankgeschossenes Wild ist zeitgerecht und fachgemäß nachzusuchen.

Art 39 BayJG – Verwendung von Jagdhunden
(1) Bei jeder Such, – Drück, – Riegel, – und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden.
(2) Auch der bei einer anderen Jagdart zur Nachsuche verwendete Hund muss brauchbar sein