Die Vereinshaftpflicht schützt Ihren Verein, wenn Ihr Verein Ziel eines Schadenersatzanspruchs wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden wird. Diese Schäden deckt der Haftpflichtversicherungsschutz ab. Der Versicherungsumfang erstreckt sich für die gesetzliche Haftpflicht des Jagdvereins, einschließlich der Untergliederungen wie z.B. Hegering, Arbeitsgemeinschaften, Bläsergruppen, oder Jagdgebrauchshundegruppen.
Mitversichert gelten insbesondere Ansprüche:
Mitversichert gelten insbesondere Ansprüche:
Mitversichert Fluggeräte (Drohnen/Kopter)
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, wenn diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von luftfahrtrechtlichen Bestimmungen oder Auflagen herbeigeführt haben.
Weitere Mitversicherte Risiken:
Wir erstellen Ihnen ein Angebot zur Vereinshaftpflichtversicherung. Hierzu benötigen folgenden Daten: