Vereinshaftpflicht für Kreisgruppen, Jägervereinigungen, Jägerschaften und Jagdverbände

Die Vereinshaftpflichtversicherung

Die Vereinshaftpflicht schützt Ihren Verein, wenn Ihr Verein Ziel eines Schadenersatzanspruchs wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden wird. Diese Schäden deckt der Haftpflichtversicherungsschutz ab. Der Versicherungsumfang erstreckt sich für die gesetzliche Haftpflicht des Jagdvereins, einschließlich der Untergliederungen wie z.B. Hegering, Arbeitsgemeinschaften, Bläsergruppen, oder Jagdgebrauchshundegruppen.

Jagdversicherungen24

Mitversichert gelten insbesondere Ansprüche:

  • aus der Durchführung von Veranstaltungen (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Jägerbälle, Hegeschauen, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen)
  • Aus der Durchführung von Lehrgängen zur Ausbildung und Abrichtung von Jagdhunden (ausgeschlossen bleibt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer in ihrer Eigenschaft als Tierhalter bzw. Tierhüter), der Gebrauch von Jagdwaffen durch Richter/Prüfer ist eingeschlossen.
  • aus der Durchführung von Jagdhundeprüfungen wie Anlagenprüfungen, Zuchtprüfungen, Brauchbarkeitsprüfungen (ausgeschlossen bleibt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer als Tierhalter und Tierhüter); der Gebrauch von Jagdwaffen durch Richter/Prüfer ist eingeschlossen Die gesetzliche Haftpflicht der Vereine wegen Übertragung von Tollwut anlässlich einer Hundeprüfung gilt im Rahmen dieses Vertrages als mitversichert.


Mitversichert gelten insbesondere Ansprüche:

  • aus der Durchführung von Ausbildungskursen für Jagdscheinanwärter einschließlich der praktischen Ausbildung. Ausgeschlossen bleibt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Lehrgangsteilnehmer
  • aus der Ausrichtung von Schießveranstaltungen wie Übungs- und Nadelschießen, Hegeringvergleichsschießen und Kreismeisterschaften. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der an der Schießveranstaltung teilnehmenden Schützengilt als mitversichert, soweit sie Mitglied des Vereins sind und kein Versicherungsschutz über eine persönliche Jagd- bzw. Privathaftpflichtversicherung besteht.
  • aus der Durchführung von Sonderaktionen (‘Lernort Natur’, ‘Rollende Waldschule’, Müllsammlungen, Nistkästenaktion).


Mitversichert Fluggeräte (Drohnen/Kopter)

  • Versicherungsschutz besteht ausschließlich für solche unbemannte Fluggeräte, deren für den Abflug zugelassenes Höchstgewicht 25 kg nicht übersteigt.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, wenn diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von luftfahrtrechtlichen Bestimmungen oder Auflagen herbeigeführt haben.


Weitere Mitversicherte Risiken:

  • Haus-, Grundbesitzer- und Bauherrnhaftpflicht
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 300.000 €
  • Auslösen von Fehlalarmen bis 15.000 €
  • Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen oder Anhänger
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen
  • Umweltrisiken
  • Umweltrisiken
  • z.B. 30.000 l Heizöl/Diesel/Benzin-Tanks
  • Kleingebinde bis 500l/kg und Gesamtmenge von 5.000 l/kg Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen
  • uvm.

Wir erstellen Ihnen ein Angebot zur Vereinshaftpflichtversicherung. Hierzu benötigen folgenden Daten: